Weiterbildungsermächtigung
Verantwortlich:
Ermächtigung zur Weiterbildung Fachkompetenz Innere Medizin und Kardiologie für insgesamt 12 Monate durch die Ärztekammer Niedersachsen.
Ermächtigung zur Weiterbildung Fachkompetenz Innere Medizin und Kardiologie für insgesamt 12 Monate durch die Ärztekammer Niedersachsen.